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   BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14   

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BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14 (https://dejure.org/2015,28785)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14 (https://dejure.org/2015,28785)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1406/14 (https://dejure.org/2015,28785)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Dies gilt insbesondere für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über einen Geldentschädigungsanspruch wegen der Verletzung immaterieller Rechtsgüter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ).

    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ; stRspr).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Lediglich vereinzelt waren auch mit zwei oder mehr Häftlingen belegte Zellen mit separater Toilette oder Einzelzellen Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. die Nachweise in BGHZ 198, 1 ).

    Schließlich geht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - jedenfalls zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt-, wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss (vgl. BGHZ 198, 1 ), auf den das Kammergericht insofern verweist, zutreffend zitiert hat, im Hinblick auf Art. 3 EMRK von einem Regelwert von 4 m² Bodenfläche pro Gefangenen aus (vgl. EGMR, Urteil vom 12. Juli 2007 - Nr. 20877/04 -, EuGRZ 2008, S. 21 - Testa/Kroatien).

  • BVerfG, 11.11.2009 - 1 BvR 2853/08

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Dies gilt insbesondere für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über einen Geldentschädigungsanspruch wegen der Verletzung immaterieller Rechtsgüter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ).

    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Dies gilt insbesondere für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über einen Geldentschädigungsanspruch wegen der Verletzung immaterieller Rechtsgüter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Daher begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nicht jede festgestellte und schuldhaft begangene Menschenrechtsverletzung eine Wiedergutmachung im Wege der Geldentschädigung erfordert und die Art der Wiedergutmachung vielmehr von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggründen des Handelnden und dem Grad des Verschuldens abhängig gemacht wird (vgl. BGHZ 128, 1 ; 161, 33 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris, Rn. 62).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ; stRspr).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14
    Daher begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nicht jede festgestellte und schuldhaft begangene Menschenrechtsverletzung eine Wiedergutmachung im Wege der Geldentschädigung erfordert und die Art der Wiedergutmachung vielmehr von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggründen des Handelnden und dem Grad des Verschuldens abhängig gemacht wird (vgl. BGHZ 128, 1 ; 161, 33 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris, Rn. 62).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

  • EGMR, 12.07.2007 - 20877/04

    TESTA v. CROATIA

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

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